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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Vertrag über die Teilnahme an dem Yoga-Kurs kommt zwischen der Teilnehmerin und Julia Reinke (Kursleiterin) nach der Anmeldung und der Buchungsbestätigung zustande.


Julia Reinke kann den Yoga-Kurs bis eine Woche vor Kursbeginn absagen, wenn sich weniger als sechs Teilnehmerinnen angemeldet haben.

Der Yoga-Kurs besteht aus acht Kursstunden von jeweils 60 Minuten und wird als in den Räumen der Midwifery (Präsenzkurs)/ online über die Plattform "Zoom" (Onlinekurs) durchgeführt. 

Der Yoga-Kurs ist keine Kassenleistung. Er ist keine medizinische Leistung, Gesundheitsleistung oder Schwangerschaftsbegleitung.


Die Teilnehmerin nimmt an dem Yoga-Kurs auf eigene Verantwortung teil.

Die Kursgebühr ist zwei Wochen nach Vertragsschluss fällig und auf folgendes Konto zu überweisen:

Julia Reinke

IBAN: DE66 5002 4024 2516 8988 32
BIC: DEFFDEFFXXX
C24 Bank 

Die Teilnehmerin kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss durch eine schriftliche Erklärung gegenüber Julia Reinke widerrufen (vertragliches Widerrufrecht). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt eine rechtzeitige Absendung der Erklärung. Nach dem Widerruf wird Julia Reinke der Teilnehmerin die Kursgebühr erstatten. Nach Beginn des Yoga-Kurses ist ein Widerruf ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Widerrufsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. 


Wenn die Teilnehmerin an einer Kursstunde nicht teilnimmt, hat sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr und kann die Kursstunde nicht nachholen. 

Wenn Julia Reinke eine Kursstunde nicht durchführt und keinen Ersatztermin anbietet, wird die Kursgebühr der Teilnehmerin anteilig erstattet. 


Julia Reinke haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmerin. Ausgenommen sind Verstöße gegen eine wesentliche Vertragspflicht, Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.

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